Wichtig! Wenn ihr euch anmeldet verpflichtet ihr euch den Hinterhofflohmarkt tatsächlich und in der vorgegebenen Zeit (von 10–15 Uhr) zu veranstalten. Solltet ihr doch nicht mitmachen, oder später beginnen bzw. früher aufhören, bitten wir euch früh genug bescheid zu geben, damit wir das auf den Infokanälen zu kommunizieren können, da es aufgrund der Dezentralität für die Besucher:innen der Hinterhofflohmärkte ärgerlich ist, wenn dann doch kein Flohmarkt vorzufinden ist, obwohl eigens weite Wege auf sich genommen werden, um in andere Stadtteile zu kommen. Nur so können wir Frustration bei den Besucher:innen verhindern und ein wachsen der Veranstaltung gewährleisten.

1. Unbedingt bei den Hauseigentümer*innen anfragen und ihr Einverständnis (schriftlich) einholen. (Einfach ein Satz genügt, z.B.: Ich, Name des/der HauseigentümerIn/Hausverwaltung, Adresse, erkläre mich damit einverstanden, dass am Ort …. am Sonntag den ………………… 2024 von 10–15 Uhr ein Privatflohmarkt stattfindet. Datum und Unterschrift des/der HauseigentümerIn/Hausverwaltung).
2. Es darf nichts auf Gehwegen, Gehsteigen und öffentlichen Flächen verkauft werden! Zugänge/Zufahrten und Feuerwehrdurchfahrten müssen immer frei bleiben! Wir bitten euch jede/n, der/die das nicht einhält sofort darauf hinzuweisen, da sonst die gesamte Veranstaltung auf dem Spiel steht, und schlimmstenfalls euch als VeranstalterInnen Verwaltungsstrafen drohen.
3. Weder der Verein Stadtteilprojekt ANNENViERTEL noch die anderen Stadtteilzentren und Nachbarschaftsinitiativen bzw. lokalen Drehscheiben übernehmen Haftung für Diebstahl, Sach- oder Körpersschäden bzw. Schäden jeglicher Art.
4. Eine Rückerstattung des Unkostenbeitrages für die Mitbewerbung (z.B.: aufgrund von Schlechtwetter) ist nicht möglich.
5. Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt, denn jede/r kann sich schützen wie er/sie will. Z.B.: Regenschirme, Planen, in Hauseingänge ausweichen. Natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, ob er/sie den Flohmarkt abhält. In Extremwettersituationen bitten wir unbedingt rechtzeitig zu handeln und den Flohmarkt abzubrechen.
6. Jeder veranstaltende Ort/Haus/Einzelperson/Garten bekommt bei Bezahlung des Bewerbungsbeitrages ein Flohmarkt-Starter-Kit und wird auf einem ausdruckbaren Plan eingezeichnet.
7. Die jeweilige Hausordnung ist einzuhalten. Das Anbieten von Ware, die bestehende Gesetze verletzt, ist untersagt.
8. Professionelle Händler:innen sind nicht zugelassen! Die Hinterhof- und Garten-Flohmärkte sind eine nachbarschaftliche, nichtgewerbliche Aktion.
9. Es dürfen weder Speisen noch Getränke verkauft werden.
10. Neuware darf nicht verkauft werden.

Generell verboten ist es folgende Dinge zu verkaufen: Munition, Waffen, Sprengmittel, Feuerwerkskörper, lebende Tiere, Kraftfahrzeuge ohne Straßen Zulassung, Imbissware, Suchtmittel, Pornografische Artikel, Fälschungen jeder Art, Raubkopien, Hakenkreuze, Hitler- oder Naziartikel, gewässergefährdende Ware (z.B. Farben, Batterien, Öle, Chemikalien etc.). Sollten derartige Waren angeboten werden, werden wir umgehend die Polizei informieren.

Die Regeln gewähren einen fairen und reibungslosen Ablauf. Bitte haltet euch an diese Vorgaben.
Anmeldung und Infos unter www.ganzgrazflohmarkt.at – Achtung Deadline ist immer der Sonntag vor dem Termin.
Bei weiteren Fragen stehen wir natürlich per Email an hallo@ganzgrazflohmarkt.at zur Verfügung.